Kurz: Weil er älter als die freie Rückwirkungsfrist ist — meist zwei Tage. Das ist keine Strafe, sondern macht nachvollziehbar, was zeitnah erfasst und was nachgetragen wurde.
Zeiten der letzten zwei Tage tragen Sie frei ein. Alles Ältere wird beim Speichern zum Antrag und erscheint bei der Verwaltung in der Aufgabenliste.
Krankmeldungen sind ausgenommen — sie gelten sofort, auch rückwirkend, und brauchen keine Freigabe.